Erklärung zur Barrierefreiheit
Die QUA-LiS NRW hat den Anspruch, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://suche.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de/search/start mit ihren Unterkapiteln. Der Internetauftritt wurde 05.01.2022 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit der Internetseite mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik
Diese Website erfüllt die Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik noch nicht vollständig.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Die Website ist mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Ältere PDFs auf der Website sind nicht vollumfänglich barrierefreI.
- Angebotstexte der Anbieter
Wir arbeiten daran dies zu ändern.
Erstellung dieser Erklärung
Die Erklärung wurde auf der Grundlage einer Selbstbewertung durch die QUA-LiS NRW am 02.01.2026 verfasst.
Feedback und Kontakt
QUA-LiS NRW ist die zentrale Einrichtung für pädagogische Dienstleistungen.
Wenn Sie Kontakt mit der QUA-LiS NRW aufnehmen möchten, schreiben Sie bitte an lfb@qua-lis.nrw.de. Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema „Barrierefreiheit“. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel melden und Informationen über von der EU-Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden der E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 EU-DSGVO an die Medienberatung NRW und den Landschaftsverband Rheinland übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
QUA-LiS NRW
Arbeitsbereich 7 - Lehrkräftefortbildung
Paradieser Weg 64
59494 Soest
Tel: 02921 - 683 7799
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.
Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de senden.
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: https://www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

